Vorsorge für den öffentlichen Dienst
Beamtenvorsorge

Am Anfang des Berufslebens ist die finanzielle Absicherung bei Dienstunfähigkeit besonders bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe wichtig, da die Versorgung aus dem Beamtenverhältnis in den ersten 5-8 Jahren noch große Lücken aufweist und finanzielle Risiken z.B. durch Gründung einer Familie oder Kauf einer Immobilie entstehen. Die Versorgungsansprüche werden während der Entsendung nicht erhöht. Später tritt die Vorsorge für das Alter und die Bildung von Kapital an die erste Stelle.
Krankenversicherung
Als Beamter erhalten Sie im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Diese Beihilfe ersetzt Ihre Krankheitskosten nicht in voller Höhe. Deshalb gibt es die Kranken-Vollversicherung für Beamte. Sie ergänzt den Beihilfebemessungssatz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung auf bis zu 100%. mehr
Auslandsreisekrankenversicherung
Auch wenn Sie auf Posten sind können Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese gilt nicht in Deutschland und im Empfangsstaat, in dem Sie gerade Ihren Dienst tun. Ein notwendiger Rücktransport bringt Sie an Ihren Dienstsitz oder nach Berlin. mehr
Dienstunfähigkeit
Die Dienstunfähigkeit kann jeden treffen. Viele Beamte unterschätzen die Wahrscheinlichkeit, dienstunfähig zu werden. Tatsächlich trifft jeden Fünften Deutschen das Schicksal der Berufsunfähigkeit – und das oft schon in jungen Jahren. Krankheiten aller Art (besonders die Psyche) gelten dabei als Hauptursache – und nicht, wie oft angenommen, Unfälle.
- Faire Beitragsermittlung durch risikogerechte Berufsgruppeneinstufung
- Weltweiter Schutz bei Berufsunfähigkeit bis zum Endalter 67
- Sofortiger Schutz ab dem ersten Beitrag
- Bestnoten von unabhängigen Rating-Agenturen
- Kombinationsmöglichkeit mit anderen AllianzProdukten für individuelle Lösungen
- Kundenfreundliche Bedingungen
- Nützliche Serviceleistungen im Leistungsfall:
EPZ / MAP-Vorsorgeplan (für mitausreisende Partner)
Während Ihrer Entsendung erhalten Bedienstete auf Antrag eine Zulage für mitausreisende Partner. Diese sind dazu bestimmt, eine private Vorsorge aufzubauen, mit der entsprechende Lücken ausgeglichen werden. Z.B. kann der mitausreisende Partner im Ausland nicht zugunsten der Rentenversicherung arbeiten.
Mit der MAP-Vorsorge richten wir gem. der Voraussetzungen des Ehepartnerzuschlags einen sicheren Vorsorgeplan ein, der nur währende Ihrer Auslandsentsendung bedient werden muß. Während Sie im Inland sind, zahlt der Plan die fälligen Beiträge weiter ein.
Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen - Ihr Dienstherr unterstützt Sie auch dabei
- Regelmäßige Schritte zu einer finanziell sicheren Zukunft
- Ihr Dienstherr übernimmt die Beitragszahlung
- Auswahl gemäß Ihren Bedürfnissen möglich
Weitere Informationen zum Thema vermögenswirksame Leistungen finden sie hier.
Bei Fragen rund um Ihre Beamtenvorsorge oder den Ehepartnerzuschlag (EPZ) wenden Sie sich bitte an unsere Vertretung, da hier die relevanten Informationen gesammelt werden. Wir helfen Ihnen gerne.